freie Marktwirtschaft 1 – Monopolgesetz 0
Nun ist es Offiziell: Die E-Zigarette bleibt dem freien Markt überlassen !
Das Tabakmonopolgesetz sollte ab Oktober auch bei E- Zigaretten greifen, und somit nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfen.
Durch die Anfechtung der „Dampfergemeinde“ über den Verfassungsgerichtshof, kam es nun heute Vormittag zu dem endgültigen Urteil :
Das geplante Verkaufsmonopol für Elektronische Zigaretten in Trafiken ist Verfassungswidrig.
Eine Sieg für die Dampfer – eine Niederlage für das Tabakmonopol und des Gesundheits- und Jugendschutzes welche offenbar zu wenig stichhaltige Argumente einbringen konnten, damit der Gesetzesentwurf und Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung stand hält.
Nun können elektrische Zigaretten also weiterhin frei verkauft werden und viele Händler können aufatmen.
Es gibt Landesweit etwa 75 Dampfer-Shops also Fachgeschäfte für E-Zigaretten mit rund 250 Mitarbeitern.
Wäre das Gesetz durchgegangen, hätte das AMS die natürlich korrekten Arbeitslosenstatistik wieder korrigieren müssen.
Trafikanten sehen das Urteil als nicht nachvollziehbar ein, da somit Nikotinhaltige Produkte (es gibt Liquids ohne und mit Nikotin) außerhalb von Trafiken verkauft werden darf.
Sie sollten sich aber auch zugestehen, dass es nicht viel Trafikanten gibt, die Ahnung von der Matiere haben.
Kunden sind daher in spezifischen Fachgeschäften für Dampfprodukte besser aufgehoben. Ähnlich wie bei Wasserpfeifen.
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