Shisha Tabakverordnung – Gesetztesänderungen
Es ist zwar mittlerweile 3 Jahre her, jedoch hatten wir darüber nie berichtet.
Jeder Shisha User – zumindest in Deutschland, kannte die Problematik mit der 5% Feuchtigkeitsgrenze bei Shisha Tabak.
Diese Einschränkung gab es bei uns in Österreich oder anderen Ländern nicht.
Zum Vergleich: Shisha Tabak weist üblicherweise, je nach Hersteller, eine Feuchtigkeit von 20-35% auf (durch Molasse/Glycerin).
Dadurch brennt der Tabak nicht so schnell an und das Rauch-vergnügen und Rauchvolumen ist um einiges besser.
Bis April/Mai 2016 – denn da bewirkte eine Gesetzesänderung in der Tabakverordnung Deutschland für alle Shisha Fans etwas gutes.
Die Feuchtigkeitsgrenze von 5% wurde aufgehoben, somit wird keine zusätzliche Shisha Molasse zum Anfeuchten mehr benötigt.
Das ist auch der Grund, weshalb Molasse in manch Shops in DE kaum mehr zu finden ist, so würde man es nur mehr für alten trockenen Tabak oder für Shisha Dampfsteine benötigen. Manche sehen es vielleicht wieder Negativ, da nun in der Verpackung weniger Tabak enthalten sei, da das Glycerin/Molasse natürlich ins Gewicht fällt. Aber so einige Hersteller hatten sich an die 5% Grenze und separaten Charge für Deutschland ohnehin nicht so genau gehalten – so gab es auch nur Stichproben und geringe Strafen wenn mal eine Charge darüber war, diese längst wieder abgesetzt war bevor es einen Rückruf gegeben hätte.
Hierzu gab es auch im deutschen Shisha Forum eine Diskussion:
Auszug aus de.wikipedia.org
Zum 4. April 2016 wurde die Tabakverordnung durch das Tabakerzeugnisgesetz mit zugehöriger Tabakerzeugnisverordnung ersetzt. Darin werden allgemein alle „Zusatzstoffe …, die die toxische oder suchterzeugende Wirkung oder die krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften (CMR-Eigenschaften) beim Konsum messbar erhöhen“ sowie speziell Vitamine, Koffein und Taurin verboten. Feuchthaltemittel sind demnach nicht mehr untersagt.
Das ist aber nicht alles, denn Zeitgleich gab es wiederum eine EU-Gesetzesänderung, die wiederum etwas Sinnlos erscheint.
Am 20.05.2016 trat eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie in Kraft, die unter anderem folgendes besagt.
Die Shisha Tabak Verpackungen müssen seither ähnlich wie bei Zigaretten neu gestaltet werden.
Demnach müssen auch hier Warnhinweise angebracht werden, die gut 65% der Schachtel od. Dose bedecken müssen.
Zusätzlich dürfen die Tabaksorten nicht mehr auf die Geschmacksrichtung schließen… also keine Früchte, Obst etc. mehr angebracht werden.
Ebenso die Namen der Geschmackssorten mussten verändert werden, so ist Blueberry nicht mehr in Ordnung und müsste ggf. Blue oder was auch immer heißen.
Manch Hersteller (wie Al Fahker, siehe Bild) arbeiten nun nur mehr mit Farben und Nummerierungen um zumindest für den Handel eine Zuweisung und Unterscheidung bieten zu können.
Damit machte man die schönen Verpackungen der Shisha Tabak Hersteller ebenfalls zu nichte.
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