Dampfer
E-Shisha nur noch mit Tabak-Geschmack
Niederlande: E-Zigaretten sowie E-Shisha dürfen nur mehr nach „Tabak“ schmecken !
Das war’s für die fruchtigen Flavours wie Apfel, Banane, Blaubeere, Minze usw.
Zumindest in den Niederlanden, das Land welches eine ziemliche gechillte Haltung gegenüber Cannabis hat, greift nun bei dem Elektronischen Zigaretten mit künstlichen Aromen hart durch.
Ab Oktober 2023 dürfen in den Niederlanden verkaufte E-Zigaretten nur noch nach Tabak schmecken.
Dies wurde vom Gesundheitsministerium in Den Haag angeordnet.
Für Händler gibt es eine 9 monatige Übergangsfrist.
Mit diesem Verbot soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund der tollen Frucht-Aromen zum Konsum von E-Zigaretten & E-Shishas verleitet werden.
Mit 2023 dürfen die Shops in Holland somit noch bis Oktober Liquids mit Aromen verkaufen, danach nur mehr mit „Tabak-Aroma“. Ab 1.Juli dürfen diese bereits nicht mehr produziert werden.
Zusätzlich dürfen, sowie bei Shisha Tabak hierzulande auch bereits bekannt, keine Abbildungen auf den Verpackungen erscheinen, die auf etwas anderes hindeuten – also z.B. Früchte und Obst.
Bezeichnungen wie „Chillig“ also „Entspannend“ oder andere die den Tabakgehalt verschleiern sind ebenso untersagt.
Andere EU-Länder könnten sich anschließen !
Es gibt bereits ähnliche Überlegungen und Planungen zur weiteren Regulierung von Elektronischen Zigaretten sowie Elektronischen Shishas in anderen Europäischen Ländern.
Von der EU-Kommission wurde eine Studie im Jahr 2021 in Auftrag gegeben, welche zum Ergebnis kam, dass insbesondere süße fruchtige Aromen viele Minderjährige Jugendliche zum Konsum animieren könnten – da sie laut Studie „irrtümlicherweise für weniger schädlich gehalten werden“.
Quelle: Krone.at
keine Monopolisierung von E-Zigaretten
Das Urteil des VfGH ist gefallen:
Die geplante Monopolisierung von E-Zigaretten ist ein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht.
Ein Gegenschlag zum auschließlichen Vertrieb der E-Zigaretten in Trafiken. Ein Sieg für die Dampfer !
Information zur geplanten Monopolisierung:
Man wollte durch eine Änderung des Tabak-Monopolgesetzes erreichen, dass E-Zigaretten sowie E-Shishas ab Oktober 2015 nur noch über die Tabaktrafiken verkauft werden dürfen.
Die Begründung war unter anderem Jugendschutzmassnahmen und der schädlichen Auswirkungen des Dampfens.
Sicherlich wollte man damit auch die Trafikanten stärken, die sich mit fallenden Umsätzen beklagen. Man hätte mit diesem Beschluss eine Liquid-Steuer einführen können.
Diese Gesetzesänderung würde das Ende für viele Dampfer-Shops die in Österreich eröffnet haben bedeuten und den Verlust vieler Arbeitsplätze.
Zumindest laut dem Facebook Profil von Prof. Bernd Mayer von der Uni Graz, denn auf Österreichischen Medien findet man hierzu noch keine Berichte.
Vermutlich da von diesem Urteil des VfHG noch keine schriftliche Begründung bzw. Entscheidung vorliegt.
Dennoch dürfen die Dampfer nach dieser Einschätzung aufatmen und sich als Sieger sehen.
Denn wie von Prof. Bernd Meyer mit Anfang Juli bekannt gegeben, ist das von der österreichischen Regierung beschlossene Gesetz vom Tisch, noch bevor es überhaupt in Kraft getreten ist.
So sei es auch seinem Einsatz vor Gericht zu verdanken, dass nun viele Jobs gesichert sind und Selbständige die ihre Existenz darauf aufgebaut haben, ihr Unternehmen weiterführen können.
Hier ein Screenshot der vollständigen Meldung von Hr. Prof. Bernd Mayer über Facebook.
Quelle: